Keine nachweisbare Wirkung, schlechte Bildqualität und starke rechtliche Einschränkungen bezüglich Betriebszeiten und Verwendung der Aufnahmen: All diese Nachteile haben den Thuner Gemeinderat dazu bewogen, die seit 2012 an fünf Standorten laufende Videoüberwachung bis auf Weiteres einzustellen. Sollten sich die Voraussetzungen dereinst ändern, wird der Gemeinderat eine Neuaufnahme der Videoüberwachung an geeigneten Standorten und mit besserer Technologie prüfen.

Je zwei Videokameras in der Unteren und der Oberen Hauptgasse sowie am „Kyburg-Egge“ und je eine beim Stauffergärtli sowie bei der Abdankungshalle Schoren zeichnen in Thun seit Spätherbst 2012 vor allem in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag (Details s. unten) das Geschehen im öffentlichen Raum auf. Die insgesamt acht Kameras sollten, kombiniert mit weiteren Massnahmen, die Sicherheit erhöhen – sowohl subjektiv, durch ihre psychologische Wirkung, wie auch objektiv, indem ihre Aufzeichnungen als Beweismittel dienen können. Nach einer 2014 vorgenommenen Zwischenbilanz und nach weiteren Auswertungen, Abklärungen und Vergleichen in diesem Jahr hat der Gemeinderat entschieden, den eigentlich bis 2017 laufenden Pilotversuch nun abzubrechen. „Die Voraussetzungen für einen nutzbringenden Weiterbetrieb fehlen, unsere Bilanz würde 2017 genau gleich ausfallen“, begründet Gemeinderat Peter Siegenthaler, Vorsteher der Direktion Sicherheit und Soziales, die Haltung der Exekutive. „Sollten sich die Voraussetzungen bezüglich Betriebszeiten und Technologie jedoch ändern, ist der Gemeinderat bereit, die Videoüberwachung nötigenfalls wieder einzuführen“, erläutert Peter Siegenthaler weiter. Zugleich würden die heutigen Standorte im Falle einer Wiedereinführung überprüft.

 

  Die Qualität der über eine Internetverbindung an einen Server übermittelten Bilder ist so schlecht, dass der Datenschutzbeauftragte der Stadt Thun in seinem Tätigkeitsbericht 2014 zum Schluss kam, dass die Videoüberwachung aus rechtlichen Gründen eingestellt werden müsste. Die Bilder könnten in der heutigen Qualität nicht als Beweismittel verwendet werden.

Die Hauptgründe für die Einstellung der Videoüberwachung:

Die Gesetzgebung zum Datenschutz setzt dem Betrieb von Videokameras durch Behörden sehr enge Grenzen, sowohl bezüglich den Aufzeichnungs-Zeiträumen wie auch den Perimetern, den die Aufnahmen abdecken dürfen. Die Kameras in der Unteren und Oberen Hauptgasse dürfen nur in den drei Nächten ab Donnerstagabend, Freitag- und Samstagabend je von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, die am Kyburg-Egge tagsüber von 08.00 bis 21.00 Uhr und diejenige im Schorenfriedhof freitags und samstags von 20.00 bis 24.00 Uhr eingesetzt werden. Die Kameras dürfen nicht schwenken, die Aufnahmen müssen jeweils nach 100 Tagen automatisch gelöscht werden.